EuGH erlaubt Adwords-Werbung mit Markennamen

23.03.10, 13:39

Werbetreibende dürfen Marken als Keywords nutzen



Werbetreibende dürfen die Markennamen eines Konkurrenzproduktes für eine Werbekampagne als Suchwort buchen, entschied der europäische Gerichtshof heute.

Einige Firmen, darunter Louis Vuitton, hatten vor einem französischen Gericht geklagt, da sie der Auffassung waren, dass Google ihre Markenrechte verletze, indem es Werbetreibenden erlaube, die eigene Marke über fremde Markennamen in den Google Adwords zu bewerben. Das Gericht rief den Europäischen Gerichtshof an, um klären zu lassen, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords in Googles Diensten zulässig sei. Eine Verletzung der Markenrechte sei nicht gegeben, urteilten die Richter heute.

Schließlich benutze Google den Markennamen nicht, um sich oder seine eigenen Produkte zu bewerben. Deshalb könne das Unternehmen nicht dafür haftbar gemacht werden. Stattdessen müssten Unternehmen, deren Markennamen von einem Konkurrenten benutzt werden, gegen diesen juristisch vorgehen.

Offen geblieben ist jedoch die Frage, ob Google eine Kontrollmöglichkeit der eingestellten Anzeigen hat. Sollte dies der Fall sein, so könnte Google dennoch für einen Verstoß gegen das Markenrecht haftbar gemacht werden.

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