Opera übernimmt FastMail.fm

30.04.2010, 16:20

Der norwegische Browserentwickler Opera übernimmt den australischen E-Mail-Dienstleister FastMail.fm und will damit sein Messaging-Portfolio erweitern.

Durch die Übernahme soll es Opera möglich werden, Nachrichten auf verschiedene Geräte wie Smartphones, Computer und auch TV-Geräte auszuliefern. Alle bestehenden E-Mail-Accounts von FastMail.fm gehen, sofern die Kunden das akzeptieren, in den Bestand von Opera über. Weitere Details zu der Übernahme oder zum Kaufpreis wurden nicht bekannt gegeben.

Operas Browser verfügt bereits seit dem Jahr 2000 über ein integriertes E-Mailprogramm. Durch die Übernahme ist das Unternehmen nun auch in der Lage, passende eigene Accounts dazu anzubieten. “Die jüngste Generation der Webuser wird das Web über mobile Endgeräte entdecken. Durch die Verbindung von Opera und FastMail.fm sind wir in der Lage, Nachrichten auf allen möglichen Geräten aufzuliefern”, erklärt Rolv Assev, Chief Strategy Officer bei Opera Software.

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Apps eignen sich hervorragend für Markenwerbung

30.04.2010, 14:35

Marketingexperten bescheinigen mobilen Apps und Webseiten eine gute Eignung als Marketing- und Kommunikationstools. Für die Bewerbung von Produkten taugt dagegen das mobile Web und seine Anwendungen nur bedingt.

Mobile Onlinelösungen böten sich vor allem beim Verkauf von Produkten und als Bezahlmöglichkeit an. Fast 90 Prozent der befragten Experten räumt mobilen Zahlungsmöglichkeiten eine große Zukunft ein. Auch das schon oft als gescheitert abgetane Geschäftsmodell des Couponings könnte auf dem mobilen Markt neue Relevanz entfalten, meinen 83 Prozent der Experten. Ein weiterer Favorit sind mobile Apps zum Preisvergleich, denen 81 Prozent eine gute bis hervorragende Eignung attestieren.

An den Chancen der Produktwerbung im mobilen Web scheiden sich die Expertengeister. Mit 48 Prozent nur knapp die Hälfte sieht hier hervorragende bis gute Erfolgsaussichten. Dass eine erfolgreiche Markeninszenierung auf dem mobilen Kanal möglich ist, finden sogar nur 33 Prozent der Experten. Dies könnte jedoch angesichts der technischen Fortschritte in Zukunft deutlich ändern.

Eine klare Entscheidung, ob mobile Apps oder mobile Webseiten erfolgreicher im Kampf um den Kunden sein werden, konnten die Experten nicht treffen. Für das aktuelle Jahr sehen sie zwar noch die mobilen Anwendungen im Vorteil, allerdings könne sich dieses Bild bei einem Zeitraum von nur drei Jahren geringfügig zu Gunsten der mobilen Webseiten verschieben.

Das Marktforschungsunternehmen IFAK hat für die Umfrage im April 2010 42 Experten aus dem Bereich Mobile Marketing befragt.

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Microsoft und HP stellen Arbeit an Tablet-PCs ein

30.04.2010, 9:39

Der große Erfolg von Apples iPad hat offenbar für kalte Füße bei den Nachbarn in Palo Alto und in Redmond gesorgt. Sowohl Microsoft als auch Hewlett-Packard haben offenbar ihre Pläne für neue Tablet-PCs verworfen.

Ein wesentlicher Grund dafür könnte sein, dass das eingesetzte Betriebssystem Windows 7 auf den Geräten nicht zufriedenstellend arbeite. Wie das Technikblog Techcrunch berichtet, will HP generell keine Intel-basierte Hardware für ihre Tablet-PCs einsetzen, da sie zu stromhungrig seien. Als Alternative für das Betriebssystem könnte Hewlett-Packard einerseits auf Android zurückgreifen. Andererseits bietet sich die Software WebOS des Neuerwerbs Palm an.

Microsoft hat zwar nie die Existenz eines eigenen neuen Tablet-PCs zugegeben, dennoch hat der Konzern nach Informationen von Gizmodo, die Entwicklung daran eingestellt. Das Courier getaufte Gerät soll lediglich eine Designstudie gewesen sein, mit der das Unternehmen experimentierte.

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Google: Urteil über Bildersuche

30.04.2010, 9:33

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gegen eine Klägerin entschieden. Somit verletze die Google-Bildersuche keine Urheberrechte. Die Klägerin betreibt eine Internetseite mit Abbildungen ihrer Kunstwerke, die im Februar 2005 bei Eingabe ihres Namens als Vorschaubilder angezeigt wurden.

Bei gerichtlichen Vorinstanzen wurde die Unterlassungsklage der Malerin aus Weimar bereits abgewiesen. Laut eine Berufungsgerichtes, soll Google das Urheberrecht der Klägerin wiederrechtlich verletzt haben. Die Forderung der Klägerin auf Unterlassung der Anzeige von Vorschaubildern sei jedoch rechtsmissbräuchlich, da diese darauf abzielten, Google zu schaden. Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat dem nun widersprochen und das Urteil damit begründet, dass Google “keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung begangen” habe.
Die Klägerin hätte sich zwar nicht direkt damit einverstanden erklärt, dass ihre Bilder in der Suchmaschine zu finden seien, jedoch auch von keiner technischen Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Seite vor diesen Einträgen zu schützen, so der für Urheberrechtsfragen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.

Das Urteil stößt im Internet auf überwiegend positive Resonanz. “Ein Verbot der Bildersuche hätte die Nutzbarkeit des Internets deutlich eingeschränkt”, so Volker Smid, Präsidiumsmitglied des IT-Verbands Bitkom. (Marco Schürmann | Quelle: Golem.de)

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HP schlägt zu: Palm-Übernahme sicher

30.04.2010, 9:07

Dem Smartphone-Entwickler Palm geht es schon länger nicht gut. Es ging sogar so weit, dass man sich selbst zum Verkauf hergab. Nun die erlösende Nachricht für das Unternehmen und alle Kunden: HP kauft das Unternehmen für 1,2 Milliarden Dollar. Mit der Übernahme will HP seine mobile Strategie neu ausrichten.

Durch die Übernahme hat HP nun zwei gute Smartphones und ein mobiles Betriebssystem, WebOS, unter seine Fittiche gebracht und sein Portfolio erweitert. Kunden und Nutzer der Palm-Smartphones können aufatmen, die Zukunft ist gesichert. Zudem will HP WebOS für andere mobile Geräte wie Netbooks und Tablet-PCs einsetzen – zumindest kann man sich dies derzeit vorstellen und erteilt somit eine Absage an zukünftige Geräte mit Windows Mobile oder Googles Android Betriebssystemen. Die Übernahme, die durch einen Aufkauf der Palm Aktien zu einem Wert von 5,70 US-Dollar erfolgen soll, wurde sowohl vom HP wie auch Palm-Verwaltungsrat zugestimmt. Nun fehlt noch die Zusage der Palm-Aktieninhaber, die bis zum 31. Juli zeit haben, ihre Aktien zum HP-Angebot zu verkaufen.

Der letztlich doch überraschende Verkauf an HP – zuletzt waren vor allem HTC, Lenovo und Dell im Gespräch – ist symptomatisch für eine grundlegend veränderte Computerbranche. Was der einstmals reine Computerhersteller Apple mit der Erweiterung seines Portfolios um iPod und iTunes sowie aktuell dem iPhone und iPad bereits seit Jahren vormacht, wird nun auch für Computerhersteller wie HP und Dell eine zunehmende Notwendigkeit, um in der digitalisierten mobilen Welt erfolgreich zu bleiben. Als größte Herausforderung, um gegenüber Apple, aber auch der Android-Plattform bestehen zu können, gilt neben der Usability und entsprechenden Produkten vor allem aber das dahinter stehende Ökosystem, sprich Applikationen und eine Entwicklerbasis.

HP und Palm sprechen offiziell von einem Zusammenschluss (“Merger”). Letztlich ist es aber doch eine verstecke Übernahme, da Palm letztlich für HP entwickeln wird und HP vollen Zugriff auf Produkte, Software und Patente von Palm hat. Gewinner ist letztlich der Kunde selbst. Palm war und ist eine innovative Firma und zusammen mit den Milliarden von HP werden sicherlich neue Produkte auf den Markt kommen: neue Konkurrenten für das iPhone und iPad von Apple, Microsoft und Google. (Daniel Schürmann | Quelle: pressetext.de, whattheythink.com, gizmodo.com

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VZ-Netzwerke und Microsoft kooperieren

30.04.2010, 9:02

Noch mehr Mehrwert für VZ-Nutzer: Bei der neuen Version des Windows Live Messenger sind die VZ-Netzwerke gleich mit dabei.

In der neuen Version des Windows Live Messenger sind jetzt die drei sozialen Netzwerke aus der VZ-Gruppe eingebunden. Die Kommunikation mit Kontakten wird durch eine Favoritenanzeige erleichtert, über die die Nutzer aktuelle Updates über die Aktivitäten der Freunde erhalten.

“Mit der Integration von schülerVZ, studiVZ und meinVZ im neuen Windows Live Messenger gehen wir noch gezielter auf die Bedürfnisse unserer Mitglieder ein”, so VZ-Netzwerke-CEO Clemens Ridel im VZ-Blog. Vor wenigen Tagen hatten studiVZ und meinVZ bereits einen Kleinanzeigenmarktplatz in ihren Dienst aufgenommen.

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Windows 7 gewinnt an Marktanteilen

29.04.2010, 15:00

Nur 6 Monate nach seinem offiziellen Start konnte Microsoft mit seinem neuesten Betriebssystem Windows 7 die 10 Prozent Marktanteil-Marke knacken. Somit ist Windows 7 auf jedem zehnten Rechner installiert, bestätigte Microsoft die Zahlen.

Seit seinem Start am 22. Oktober wurden mehr als 100 Millionen Lizenzen verkauft, so das Unternehmen aus Redmond. Damit ist Windows 7 das sich am schnellsten verkaufende Windows-Betriebssystem in der Geschichte. Erst kürzlich nannte Microsoft seine letzten Gewinne und Umsätze. Demnach erreichte man einen Umsatz von 14,5 Milliarden US-Dollar alleine im letzten Quartal, welches am 31. März endete.

Windows 7 wird zudem weiterhin ein wichtiger Bestandteil in der Zukunft des Unternehmens bleiben. Peter Klein von Microsoft sagte: “Windows 7 bleibt unser Wachstumsmotor, da vor allem die Gewinne aus den Verkäufen des Betriebssystems von Jahr zu Jahr mit knapp 28 Prozent deutlich steigen je länger ein Windows auf dem Markt ist.” Weitere Informationen gibt es auf Silicon.com. (Daniel Schürmann | Quelle: siehe Text)

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Post will Webangebot modernisieren

29.04.2010, 14:37

Die Deutsche Post und ihr IT-Beratungsunternehmen Cirquent wollen das Internetangebot des Versanddienstleisters kundenfreundlicher gestalten und um einige neue Funktionen erweitern.

Dabei sollen die verschiedenen Angebote der Post im Internet deutlich stärker gebündelt werden, sodass die Kunden künftig die meisten Waren- und Dienstleistungen über ein und denselben Warenkorb kaufen können. Dafür wird das Shopsystem auf eine neue Version aktualisiert.

Die Internetmarke, eine Webanwendung über die sich die Nutzer ihr Porto selbst ausdrucken können, erhielt bereits neue Funktionen. So können Firmenkunden ihre Briefmarken jetzt mit individuellen Logos versehen. Auch Wohlfahrtsbriefmarken können nun angeboten werden.

Die Dienstleistungen der Post lassen sich zudem in Shoppingplattformen integrieren. Bislang setzt der Onlinemarktplatz eBay diese Funktion ein, wodurch Verkäufer die für den Versand erforderlichen Briefmarken direkt über eBay kaufen.

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Verletzung des Persönlichkeitsrechts

29.04.2010, 14:16

Die gerichtliche Verfolgung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen unterliegt dem so genannten fliegenden Gerichtsstand. Ansprüche wegen solcher Rechtsverletzungen können nicht nur am Sitz der Rechtsverletzers, sondern auch an jedem Ort, an dem die Rechtsverletzung eingetreten ist, dem so genannten Erfolgsort, geltend gemacht werden.

Die Frage ist jedoch, wann bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im weltweiten Internet der Erfolgsort in Deutschland liegt und damit deutsche Gerichte zuständig sind.

Mit Urteil vom 02.03.2010 (Az. VI 23/09) hatte sich nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Frage zu befassen. Während der BGH bei Wettbewerbsrechtsverletzungen wie irreführender Werbung die Zuständigkeit deutscher Gerichte bislang dann als begründet ansah, wenn die beanstandete Website gemäß der zielgerichteten Bestimmung des Betreibers auch durch deutsche User abgerufen werden sollte, hält der BGH bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen einen deutlichen Inlandsbezug der rechtsverletzenden Internetinhalte für erforderlich.

Die bloße Abrufbarkeit der beanstandeten Website in Deutschland genüge hierfür allerdings ebenso wenig wie eine bestimmte Anzahl tatsächlicher Abrufe in Deutschland. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer die Verlegerin der Tageszeitung „The New York Times“ sowie den in New York ansässigen Autor eines auch im Onlinearchiv der Zeitung erschienenen Artikels verklagt.

In dem Artikel war behauptet worden, dass der namentlich genannte Kläger Verbindungen zur russischen Mafia unterhalte und sein deutsches Unternehmen Teil eines Netzwerks des international organisierten Verbrechens sei. Während die Vorinstanzen die Klage wegen Unzuständigkeit der deutschen Gerichte abwiesen, bejahte der BGH die Zuständigkeit der deutschen Gerichte.

Da der Kläger seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte, die Onlineausgabe der Zeitung, die einen weltweiten Interessentenkreis anspricht, auch in Deutschland abrufbar ist und im Zeitpunkt der Veröffentlichung 14.484 deutsche Leser bei der Onlineausgabe registriert waren, hielt der BGH den erforderlichen deutlichen Inlandsbezug zu Deutschland für gegeben.

Unklar ist derzeit noch, ob diese Konkretisierung des Erfolgsorts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet auch für innereuropäische Sachverhalte gilt. Denn die Frage, ob der zuständigkeitsbegründende Erfolgsort nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung einen deutlichen Inlandsbezug voraussetzt, hat der BGH mit Beschluss vom 10.11.2009 (Az. VI ZR 217/08) dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Markus Klinger, KLEINER Rechtsanwälte in Stuttgart

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Google haftet nicht für Urheberverstöße

29.04.2010, 11:02

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Google bei Urheberrechtsverletzungen nicht in Haftung genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in den Vorschaubildern der Bildersuche ausgegeben werden.

Einer bildende Künstlerin betreibt eine Internetseite, auf der Abbildungen ihrer Kunstwerke zu finden sind. Diese konnten auch über Googles Bildersuche gefunden werden. Dabei wurden sie jedoch nur in Form von kleinen Vorschaubildern dargestellt, die auf ihre Webseite verlinken. Die Künstlerin hatte daraufhin Unterlassungsklage eingereicht, die von den Vorinstanzen abgewiesen wurde.

Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision der Klägerin zurückgewiesen, da er nicht einmal von einer Urheberrechtsverletzung durch Googles Bildersuche ausgeht. Zwar habe die Klägerin keine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung abgegeben, dass sie mit der Anzeige ihrer Bilder in Googles Suche einverstanden sei. Dennoch sei durch ihr Verhalten, also das Bereitstellen der Bilder auf ihrem eigenen Internetauftritt, davon auszugehen, dass die Urheberin auch mit dem Veröffentlichen der Bilder in der Bildersuche einverstanden sei.

Schließlich habe die Klägerin ihre Internetseite den Suchmaschinen zugänglich gemacht und keinerlei technische Möglichkeiten genutzt, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche oder der Anzeige in Suchmaschinen auszuschließen.

Würden die Bilder jedoch von einem unberechtigten Dritten ins Internet eingestellt, so könnte der Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen gemäß der aktuellen Rechtsprechung der Europäischen Union in Haftung genommen werden. Allerdings würde der Suchmaschinenbetreiber auch dann erst haften, wenn er bereits zuvor von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Informationen erfährt.

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