Logogestaltung – Was Ihr wissen müsst – Teil 1

04.01.11, 10:44

Teil1: Begriffe

2011 starten wir mit einer 4-teiligen Serie zum Thema: „Logogestaltung – Was Ihr wissen müsst“.

Im ersten Teil unserer Serie, klären wir allgemeine Begriffe, im zweiten Teil beschäftigen wir uns mit verschiedenen Logotypen, im dritten Teil geht es dann um die Gestaltung eines Logo und dessen Grundelemente. Dies setzt sich dann im vierten Teil fort und wir erklären die Anordnung verschiedener Elemente, klären die Bedeutung von Buchstaben im Logo und zeigen euch, was ein Logo alles braucht, damit es erfolgreich ist.

Das Wort Logo wird mit so einigen Begriffen in Verbindung gebracht, wie etwa Marken- und Warenzeichen sowie Bild- und Wortmarken. Das sind natürlich alles „Logos“ im Sprachgebrauch, doch können diese Zeichen weitaus genauer differenziert werden. Auch wenn sie also allgemein unter dem Begriff Logo zusammengefasst sind, weisen sie doch bei genauerer Sicht einige Unterschiede auf.

1. Logo
Der Begriff Logo hat seinen Ursprung im griechischen logos. Und das bedeutet zunächst einfach nur Wort. Noch vor wenigen Jahrzehnten war ein Logo im klassischen Satzhandwerk ein vielfach genutztes Wort. Als Beispiel sei hier die „Summe“ genannt, die als ein am Stück gegossenes Bleimodell den Einsatz erleichterte. So wurde die erneute Zusammenstellung der einzelnen Buchstaben erspart.

Logogramm ist die volle Bezeichnung, wobei gramma Zeichen bedeutet, ein Logo also ein Wort- oder Schriftzeichen ist. Heute wird die Bezeichnung Logo für das Firmenzeichen verwendet, öfter auch für die Marken- und Warenzeichen.

2. Warenzeichen
Ein Warenzeichen ist ein Logo, das ausschließlich zur Kennzeichnung von Produkten verwendet wird. Solch ein Zeichen kann nicht frei gewählt werden, denn es muss den Anforderungen des Warenzeichengesetzes entsprechen. Es darf ein Bild, eine Herkunftsbezeichnung, ein Phantasiewort oder ein Abkürzung sein. Außerdem muss es zweidimensional dargestellt werden.

3. Markenzeichen
Ein Markenzeichen, oftmals auch nur mit Marke abgekürzt, wird beim Deutschen Patentamt (www.dpma.de) registriert. Das Zeichen wird gesichert und damit dem Inhaber die Möglichkeit gegeben, Rechte zu verwalten. So könnte er etwa eine Lizenz zur Markennutzung vergeben.

Das DPMA sagt: „Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden“. Oftmals kommt einem auch das Kürzel TM unter die Augen. Das steht für Trademark und ist das amerikanische Pendant zum Markenzeichen.

4. Signets
Im Verlagswesen kommen sogenannte Signets zum Einsatz. Auch dieses Wort können Sie mit Zeichen übersetzen. Die Einsatzgebiete finden sich wie schon angesprochen vor allem im Verlagswesen, weshalb es auch mit Verlagszeichen betitelt wird. Die Verlage nutzen diese Bildzeichen auf dem Buchrücken. Zumeist handelt es sich um Hochformate.

5. Gütesiegel
Sie kennen sicher den Umweltengel oder auch „Der Grüne Punkt“. Das sind gute Beispiele für Gütesiegel. Sie stehen für positive Werte, welche zumeist nach einem Test von Behörden oder Organisationen, wie etwa dem TüV, festgestellt wurden. Der Erfolg dieser Kennzeichnungen zeigt sich auch in den zahlreichen Gütesiegeln etwa der Industrie, die eigene Logos und dazu vorbestimmte Anforderungen definiert haben. Es sind Zertifikate, die für Qualität stehen, weshalb Gütesiegel oft auf Produktverpackungen nachgeahmt werden.

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