Was ist den Parteien im Wahlkampf in Deutschland erlaubt und was nicht?
- Wo, wann und wie kann ich die Genehmigung für Wahlwerbung beantragen?
- Gibt es inhaltliche Einschränkungen für Wahlwerbung?
- Wo darf ich Wahlplakate aufhängen oder Werbetafeln platzieren und wo nicht?
- Wann und wie lange darf ich Wahlplakate aufhängen?
- Darf man Wahlwerbung in Briefkästen mit dem Hinweis „keine Werbung“ einwerfen?
- Welches Werbematerial bzw. welche Werbemittel eignen sich für Wahlwerbung?
Im Parteiengesetz sind Definition, Aufgaben, Ordnung, Aufstellung, Finanzierung, Rechenschaftslegung, Verbote und Schlussbestimmungen der Parteien beschrieben und festgelegt.
Wahlwerbung bzw. Parteiwerbung im Detail unterliegt dem Schutz der Verbreitungs- und Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie der Parteifreiheit (Art. 21 GG). Laut Grundgesetz Artikel 21 haben Parteien die Aufgabe an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Das Volk soll mittels Wahlwerbung über die jeweiligen Parteien informiert werden, um sich eine eigene Meinung bilden zu können.
Erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Wahlwerbung
Wahlwerbung wird gesetzlich in erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Werbemittel untergliedert. Dabei geht es hauptsächlich um den Wahlkampf mit Werbematerial in der Öffentlichkeit. Beide Arten werden daher unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs betrachtet. Das geplante Werbematerial für den Wahlkampf auf öffentlichen Flächen muss mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar sein (§32 f. StVO). Die Wahlwerbung darf also weder den Fußgänger- noch den Straßenverkehr behindern oder gefährden und nicht die Sicht an Straßeneinmündungen, Kreuzungen, Ampeln, Verkehrsspiegeln oder Verkehrszeichen einschränken.
Erlaubnisfreie Wahlwerbung beinhaltet einerseits das Verteilen kleinformatiger Werbemittel (z. B. Wahlflyer und Give-aways) in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Andererseits gehört auch das bloße Ansprechen von Passanten, ohne Störung des Fußgängerverkehrs, zu erlaubnisfreien Wahlwerbeaktionen. Das bedeutet, es dürfen keinerlei technische Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Tisch oder Sonnenschirm, genutzt werden. Erlaubnisfreie Parteiwerbung ist vor allem für Aktionen der Wählerinitiativen geeignet.
Individuell gestaltete Drucksachen für Werbeaktionen im WahlkampfFür erlaubnispflichtige Wahlwerbung ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da sie über den Gemeingebrauch der Straßenbenutzung hinausgeht (siehe z. B. SächsStrG §18). Grundsätzlich müssen die Städte und Gemeinden den Parteien die Sondernutzungserlaubnis erteilen. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen dafür.
Wichtig ist, dass die zuständige Behörde (z. B. das Ordnungsamt) Kenntnis von Ort, Zeit, Dauer und Umfang der geplanten Werbekampagnen erhält. Die Behörde kann sich so einen Überblick über alle geplanten bzw. gewünschten Werbemaßnahmen im Wahlkampf verschaffen, um diese auf Vereinbarkeit mit der StVO zu prüfen. Probleme und Gefahren durch das Wahl-Werbematerial im Straßenverkehr werden so vermieden bzw. verhindert. Des Weiteren besteht dadurch die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf zu gewährleisten. Die zuständige Behörde muss dafür den Parteien die öffentlichen Flächen nach einem angemessenen Verteilungsschlüssel zur Verfügung stellen. Bei dieser sogenannten „gestaffelten Chancengleichheit“ wird für die gerechte Verteilung sowohl die Anzahl der verfügbaren Werbeflächen als auch die Werbewirksamkeit dieser betrachtet. Vergleiche dazu das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Zu erlaubnispflichtiger Wahlwerbung zählen zum Beispiel Wahlplakate, Wahlposter, Werbetafeln, hinterleuchtete Poster in Werbeleuchtkästen, Wahlkampfveranstaltungen und Informationsstände (z. B. mit Tisch, Stühlen, Sonnenschirm, Plakatständer, etc.) im öffentlichen Verkehrsraum.
Eröffnungsrede und Pressekonferenz zur WahlveranstaltungSondernutzung – Genehmigung für erlaubnispflichtige Wahlwerbung
Wann muss ich die Sondernutzung beantragen?
Der Antrag für die Sondernutzungserlaubnis im Wahlkampf muss mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Nutzungstermin eingereicht werden. Um sicherzugehen, sollte man den Antrag für die Wahlwerbung jedoch schon einen Monat vorher einreichen.
Wo muss ich den Antrag einreichen?
Abhängig von der Region muss der Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde abgegeben werden (z. B. beim Ordnungsamt). Genaue Informationen, welche Behörde zuständig ist, stehen im Straßengesetz der jeweiligen Region (z. B. §50 im SächsStrG).
Wie und mit welchen Informationen muss der Antrag eingereicht werden?
Viele Behörden stellen vorbereitete Formulare für den Antrag auf Sondernutzung online zur Verfügung. Die zuständige Behörde benötigt beispielsweise folgende Angaben:
- Antragsteller: Partei, Name des Kandidaten
- Art der Sondernutzung: z. B. Plakataufsteller mit Hohlkammer-Wahlplakat
- Teilnehmer: Namen der Helfer für die Wahlwerbe-Aktion
- Standort: In der Regel innerorts
- Zeitraum: Wahlplakate ab ca. 6 Wochen vor der Wahl
- Umfang bzw. Größe: z. B. A1 Hochformat (594 x 841 mm)
Hier als Beispiel der Sondernutzungsantrag der Stadt Dresden.
TIPP: Reduzierte Mehrwertsteuer für Wahlkampfmaterial
Rechtsgrundlage:
- Umsatzsteuergesetz §12 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2
- und dem BMF-Schreiben vom 05.08.2004 ab Randziffer 153
Begünstigt sind gemäß Randziffer 155 1.a.hh):
- Wahlprospekte mit Wahlprogramm (oder Teile davon) und Personalien der Kandidaten
- Wahlbriefe von Parteien oder Kandidaten an Wähler gerichtet, in denen die Ziele der Partei oder das Aktionsprogramm der Kandidaten dargelegt werden
- Wahlplakate mit programmatischen Erklärungen, wenn der Text charakterbestimmend ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Raum für diesen Text auf dem Plakat überwiegt.
Nicht begünstigt sind entsprechend Randziffer 156 10.c.:
- Wahl-Stimmzettel
- Wahlhandzettel die auf eine Wahlveranstaltung hinweisen oder die ohne jede weitere Ausführung zur Wahl einer bestimmten Partei auffordern
- Briefhüllen mit Werbeaufdruck (Wahlpropaganda)
- Wahlplakate bei denen der zur Lektüre bestimmte Text nicht überwiegt
- Wahllisten und Unterlagen für die Briefwahl
Gibt es inhaltliche Einschränkungen für Wahlwerbung?
Bezüglich der Gestaltung von Wahlwerbung wird den Parteien weitgehend freie Hand gelassen, denn sie genießen den Schutz der Meinungs- und Parteienfreiheit. Eingeschränkt ist die Gestaltungsfreiheit jedoch vor allem durch das Grundgesetz. Schrift und Bild auf den Wahlwerbeprodukten dürfen dieses auf keinen Fall verletzen.
Das bedeutet unter anderem, dass die Grundrechte Dritter zu würdigen sind (z. B. Menschenwürde) und die Verwendung von Symbolen bzw. Zeichen verfassungswidriger Organisationen verboten ist. Außerdem müssen wettbewerbsrechtliche Schranken sowie strafrechtliche und jugendschutzrechtliche Vorschriften beachtet und eingehalten werden.
Darüber hinaus darf Parteiwerbung, im Gegensatz zu kommerzieller Werbung, keinem gewerblichen Zweck dienen. Wie einleitend bereits erklärt, soll Parteiwerbung vielmehr das Wahlvolk über die Ansichten und Vorhaben der Parteien informieren.
TIPPs zur Gestaltung: Wahlposter & -plakate
Aufmerksamkeit erregen. Die Plakate sollten zur Wahlstrategie & -kampagne der Partei passen, klar und deutlich aus einiger Entfernung erkennbar sowie auf die Zielgruppe abgestimmt sein.
Inhalt von Wahlplakaten:
Wahlbewerber (Foto), Partei-Logo, Slogan (3-5 Wörter), Informationen (z. B. zu Veranstaltungen)
KISS = keep it short & simple – „Weniger ist mehr“
- prägnanter, aussagekräftiger Slogan
- einprägsame, leicht zu erfassende Botschaft
- höchstens drei verschiedene Schriftarten auf dem Plakat
Störer befinden sich meist in der Ecke und „stören“ die Gesamtwirkung des Plakates. Sie können als neue Aufkleber immer wieder überklebt werden und als Eye-Catcher (Blickfang) dienen.
Geeignete Software für die Gestaltung von Wahlplakaten
- InDesign oder Photoshop von Adobe, Quark-X-Press, Corel Draw, …
Weitere wichtige Infos: Was muss man beim Anlegen der Druckdaten beachten?
Die Gestaltung kann auch eine professionelle Werbeagentur oder Druckerei übernehmen.
Wahlplakate bzw. Wahlposter
Welche Formate sind für Druckprodukte in der Wahlwerbung üblich?
In den folgenden Tabellen wird in reguläre DIN-Formate und großflächige Werbeplakate unterschieden. In der Druckbranche sind die Maße in Millimeterangaben üblich, jedoch handhabt das jede Druckerei individuell. Grundsätzlich wird im Wahlkampf (im Hinblick auf Größe, Standort und Inhalt) zwischen Kleinflächen- und Großflächen-Wahlplakaten unterschieden.
Reguläre DIN-Formate für Plakate, Poster oder Schilder
DIN-Format | Hochformat | Querformat | Material bei print24 |
---|---|---|---|
DIN A3 | 297 x 420 mm | 420 x 297 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier & Karton |
DIN A2 | 420 x 594 mm | 594 x 420 mm | Bilderdruck/ Affichen, Karton & Hohlkammer |
DIN A1 | 594 x 841 mm | 841 x 594 mm | Hohlkammerplakat |
DIN A0 | 841 x 1189 mm | 1189 x 841 mm | Hohlkammerplakat |
DIN B2 | 500 x 700 mm | 700 x 500 mm | z. B. für Plakataufsteller (Kundenstopper) |
DIN B1 | 700 x 1000 mm | 1000 x 700 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier & Karton |
Kleinflächige Wahlplakate befinden sich überwiegend innerorts und transportieren meist lokale Botschaften, die individuell auf die jeweilige Region und zugleich auf die Wahlkampagne der Partei abgestimmt sind. Für Plakataufsteller eignen sich vor allem die Formate A1, A0, B2 und B1.
Zu jeder Wahl sieht man auch Plakatwerbung an Bäumen und Laternenmasten hängen. Dafür sind besonders UV- und witterungsbeständige Hohlkammerplakate in DIN A2 und DIN A1 geeignet.
Wenn von großflächigen Wahlplakaten die Rede ist, sind in diesem Zusammenhang hauptsächlich die 18/1 Großflächenplakate gemeint, die überwiegend an Ausfallstraßen und an großen öffentlichen Plätzen während der Wahlkämpfe zu finden sind.
Im Politik-Jargon werden die Großflächenplakate als Wesselmänner oder Wesselmanntafeln bezeichnet. Dieser Name kommt von der „Wahlkampf Werbung Wesselmann Wattenscheid GmbH“. Die Werbeagentur aus Bochum hat ein weitgehendes Monopol auf die großen Stellwände inkl. Aufstellkonstruktionen und dazugehörige (angemietete) Stellplätze. Die Plakattafeln bestehen aus einer 2,90 x 3,70 Meter großen Sperrholzplatte, die von einer Stahlkonstruktion gehalten wird. Im Laufe eines Wahlkampfes werden die Plakate regelmäßig ausgetauscht.
Großflächige Wahlplakate
Format | Maße | Wahlposter bei print24 |
---|---|---|
4/1 Allgemeinanschlag Hoch | 840 x 1189 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier (Blueback) |
4/1 Allgemeinanschlag | 1190 x 1680 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier (Blueback) |
6/1 Litfaßsäule | 1190 x 2520 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier (Blueback) |
8/1 Litfaßsäule | 1680 x 2380 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier (Blueback) |
18/1 Großflächenplakat | 3560 x 2520 mm | Bilderdruckpapier, Affichenpapier (Blueback) |
Die Großflächenplakate transportieren in der Regel bundesübergreifende Wahlkampf-Botschaften der Partei, die auf deren Wahlkampf-Strategie abgestimmt sind. Nach der Wahl wird ein Großteil der Wesselmänner eingelagert. Nur wenige Plakatwände werden außerhalb von Wahlkämpfen für kommerzielle Werbezwecke verwendet.
Großformatige Wahlwerbung in der ÖffentlichkeitWelche Regeln gelten für das Plakatieren zu Wahlen im Stadtgebiet?
Da das Aufstellen bzw. Aufhängen von Wahlplakaten zu erlaubnispflichtigen Werbemaßnahmen zählt, muss dafür eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Eine Sondernutzungsgebühr ist in der Regel für Großwerbetafeln fällig und wenn Wahlplakate in Ausnahmefällen frühzeitig aufgehängt werden.
Wird Plakatwerbung jedoch ohne Genehmigung aufgehängt bzw. -gestellt, können die Verantwortlichen mit Bußgeldern rechnen. Häufig folgt eine Aufforderung, die Plakate unverzüglich abzuhängen oder sie werden im Auftrag der zuständigen Behörde kostenpflichtig entfernt.
Ein generelles Verbot Wahlwerbung aufzuhängen ist nur in 3 Fällen möglich:
- Verstoß gegen die StVO
- Schutz eines historischen Stadtkerns vor Werbung
- Straftatbestand ist erfüllt
Ein Straftatbestand ist zum Beispiel erfüllt bei Verletzung der Menschenwürde Dritter oder bei Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. » mehr dazu
Vandalismus bei Wahlplakaten
Das unbefugte Abhängen, Abreißen, in Brand setzen oder Verändern (bemalen, bekleben, zerreißen, …) von Wahlplakaten ist eine Straftat und wird als solche geahndet. Die Anklage lautet dann Diebstahl, Brandstiftung oder Sachbeschädigung fremden Eigentums.
Wie viele Plakate darf jede Partei aufhängen?
Die Anzahl der Wahlplakate, die jede Partei in einem Ort aufhängen darf, ist von der Anzahl der verfügbaren Flächen abhängig. Diese Flächen werden von der jeweils zuständigen Behörde gemäß der gestaffelten Chancengleichheit an die Parteien verteilt. Es kommt auch vor, dass Plakatwerbung im Laufe des Wahlkampfes ausgetauscht wird.
Wo darf man Wahlplakate aufhängen und Werbetafeln aufstellen und wo nicht?
Im Allgemeinen darf überall plakatiert werden, solange eine Gefährdung im Fußgänger- und Straßenverkehr ausgeschlossen ist. Wahlwerbung wird als „kommunikativer Verkehr“ betrachtet und ist damit ein Nebenzweck der Straßennutzung. Werden die Wahlplakate nicht ordnungsgemäß (verkehrssicher) angebracht, muss mit Bußgeldern gerechnet werden.
Nicht erlaubt ist das Aufhängen von Wahlplakaten in oder an öffentlichen Gebäuden, die der Neutralitätspflicht unterliegen (z. B. Schulen, Rathaus, …). Selbstverständlich darf Plakatwerbung auch nicht an Privateigentum oder auf privaten Grundstücken, ohne Erlaubnis des Eigentümers, angebracht werden.
Am Tag der Wahl tritt die sogenannte „Regelung der Bannmeile“ in Kraft. Diese ist im Bundeswahlgesetz festgelegt und soll jegliche Beeinflussung der Wähler verhindern. §32 Absatz 1 im BWG besagt, dass Wahlwerbung während der Wahlzeit in, an und unmittelbar vor Wahllokalen verboten ist. Das gilt sowohl für Werbemaßnahmen in Form von Wort, Ton, Schrift oder Bild als auch für Unterschriftensammlungen vor einem Wahllokal.
Genaue und individuell angepasste Angaben und Bestimmungen für das Anbringen und Aufstellen von Wahl-Werbematerial stehen im Straßengesetz der jeweiligen Region.
TIPPs zum Plakatieren für die nächste Wahl
- Am ersten Tag, an dem es erlaubt ist Wahlplakate aufzuhängen, möglichst schon in der Nacht ab 00:00 Uhr zum Plakatieren losziehen, um die besten Plätze zu ergattern.
- Wenn tagsüber plakatiert wird, Flyer zum Verteilen mitnehmen.
- Viele Helfer organisieren und Teams für das Plakatieren zusammenstellen.
- Jedes Team benötigt Kabelbinder, evtl. 1 Besen, 1 Leiter und 1 Auto oder Bollerwagen.
- Bei Laternen und Bäumen sollte eine Person die Plakate von unten stützen, während die Person auf der Leiter die Wahlplakate aufhängt (z. B. mit einem Besen).
In welchem Zeitraum darf für die Wahl plakatiert werden?
Erhält man die Genehmigung Wahlplakate aufzuhängen, darf frühestens 6-7 Wochen vor den Wahlen mit dem Plakatieren begonnen werden. Nach der Wahl muss die Plakatwerbung in der Regel innerhalb einer Woche abgehängt und entfernt werden. Der genaue Zeitraum, wann Wahlplakate auf öffentlichen Flächen stehen bzw. hängen dürfen, ist jedoch von der Art der Wahl abhängig und kann von Region zu Region abweichen. In Ausnahmefällen können Wahlplakate mit Sondergenehmigung auch schon eher als regulär erlaubt aufgehängt werden.
Wahlwerbung auf oder an Privatbesitz (z. B. an Zäunen von Privatgrundstücken) erfordert lediglich die Genehmigung des Eigentümers. Es ist in diesem Fall auch kein Zeitraum vorgeschrieben, wann die Werbeplakate hängen dürfen und wann nicht.
Eine zeitlich gestaffelte Zuweisung besonders geeigneter Standorte für Plakate (vor allem große Plakattafeln) geschieht durch die zuständige Behörde. Das gilt ebenso für Informationsstände der Parteien, damit für Interessenausgleich und Chancengleichheit im Wahlkampf gesorgt ist.
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*Gültig bis 30.09.2017
Postwurfsendungen – Wahlwerbebriefe und Mailing
Woher bekommen Parteien die Anschriften der Wahlberechtigten?
Im Zeitraum sechs Monate vor einer Wahl können Wählergruppen, Träger von anderen Wahlvorschlägen oder Parteien die Daten der Wahlberechtigten bei der Meldebehörde anfordern. Die persönlichen Daten aus dem Melderegister, welche den Wahlbewerbern zur Verfügung gestellt werden, beinhalten:
- Vorname
- Nachname
- Doktorgrad
- gegenwärtige Anschrift
Die Meldebehörden dürfen jedoch nur eine sogenannte Gruppenauskunft erteilen. Das bezieht sich beispielsweise auf die Daten aller 18-25 jährigen im Wahlbezirk. Es ist dabei lediglich das Alter als Kriterium für die Zielgruppe von Bedeutung (nicht etwa Staatsangehörigkeit oder Familienstand).
Für die Herausgabe der Daten der Wahlberechtigten muss man im Gegenzug eine schriftliche Verpflichtungserklärung gegenüber der Meldebehörde abgeben. Darin wird erklärt, dass die erhaltenen Daten ausschließlich für Wahlwerbezwecke verwendet und innerhalb eines Monats nach der Wahl wieder vernichtet werden.
Die Bürger haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zum Zweck von Wahlkampfwerbung zu widersprechen. Der Widerspruch kann nur einheitlich abgegeben und nicht auf bestimmte Parteien, Wählergruppen oder sonstige Träger von Wahlvorschlägen beschränkt werden.
Parteien haben zusätzlich die Möglichkeit, sich erforderliche Daten von Adresshändlern zu erkaufen.
Ist der Einwurf von Wahlwerbung im Briefkasten mit „keine Werbung“ rechtswidrig?
Nicht persönlich adressierte Wahlwerbung darf nicht eingeworfen werden, wenn am Briefkasten der Hinweis geschrieben steht, dass Werbung nicht erwünscht ist.
Diese Aussage beruht auf folgenden Gerichtsurteilen:
- Kammergericht Berlin (vom 21.09.2001, Az. 9 U 1066/00)
- Oberlandesgericht Köln (vom 07.08.1991, 6 U 32/91)
- Oberlandesgericht Frankfurt (vom 01.11.1990, 6 U 136/88) und
- Landgericht Bremen (vom 30.11.1989, 2 O 1457/89)
Aus diesen Urteilen geht hervor, dass der Einwurf von Werbematerial (einschließlich Parteien- und Wahlwerbung) eine rechtswidrige Eigentums- bzw. Besitzstörung sowie Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Der mittelbare Störer ist der Bundesverband der Partei, der das Werbematerial herausgegeben hat.
Das Kammergericht Berlin führt aus: Der Bundesverband kann „[…] sich nur dann von seiner Haftung entlasten, wenn er darlegt, daß er alle in Betracht kommenden und erfolgversprechenden Aktivitäten entfaltet hat, um Belästigungen durch unerwünschtes Werbematerial zu verhindern. Der bloße Hinweis des Bundesverbands, er habe den Landesverband und dieser seine Verteiler darauf hingewiesen, kein Werbematerial in Briefkästen entsprechenden Aufklebern zu werfen, genügt nicht.“
Das Landgericht Bremen erklärt: „Aus GG Art. 21 folgt nicht das Recht der politischen Parteien zur zwangsweisen Information der Wähler gegen deren ausdrücklichen Willen. Die Wahlpropaganda darf diesen vielmehr nicht etwa aufgedrängt werden.“
Auch Wahlwerbung per E-Mail und Telefon darf nur mit Einwilligung der Privatperson durchgeführt werden, denn es besteht dafür kein Parteienprivileg. Bevor Wahlwerbe-E-Mails verschickt werden, muss der Empfänger ausdrücklich seine Einwilligung für die Wahl- bzw. Parteiwerbung per Mail gegeben haben. Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb §20 in Verbindung mit §7 ist festgelegt, dass Werbeanrufe ohne schriftliche Einwilligung der Privatperson grundsätzlich verboten sind.
Termine – Wann sind die nächsten Wahlen in Deutschland?
Wahltermin | Art der Wahl | Wahlperiode |
---|---|---|
24.09.2017 | 19. Bundestagswahl | 4 Jahre |
04.01.2018 | Landtagswahl in Niedersachsen | 5 Jahre |
06.05.2018 | Kreistage, Stadtvertretung, Gemeindevertretungen in Schleswig-Holstein | 5 Jahre |
Herbst 2018 | Landtagswahl in Bayern | 5 Jahre |
Herbst 2018 | Landtagswahl in Hessen | 5 Jahre |
Checkliste für den Wahlkampf
Unsere Checkliste ist ein Muss für die Planung der nächsten Wahlen und die Organisation im Wahlkampf. Die Übersicht in Form eines monatlichen Countdowns erinnert die Wahlbewerber an wichtige Aufgaben, die vor, während und nach dem Wahlkampf erledigt werden müssen. Die Checkliste bietet auch Platz für eigene Notizen, Erinnerungen und Aufgaben, die man im Hinblick auf die nächste Wahl nicht vergessen möchte.
Weitere wichtige Informationen für Wahlbewerber: Termine und Fristen für die Bundestagswahl 2017
TIPP für die Organisation im Wahlkampf
Die Vielfalt der Wahlkampfmittel
Außenwerbung (insbesondere Plakate), Postwurfsendungen, Direktwerbung, Folder, Give-Aways zum Verteilen, Inserate, Werbeschaltungen in Printmedien, Radio oder TV, Kinospots, Webauftritt, …
Großformat | Kleinformat | Grundausstattung |
---|---|---|
Wahlplakate | Wahlflyer | Visitenkarten |
Wahlposter | Wahlbroschüren | Falzflyer |
Werbebanner / PVC-Planen | Klapp-/Postkarten | Briefpapier |
Fahnen/Flaggen | Notizbuch | Briefhüllen / Kuverts |
Roll-Up Display | Wahlbriefe/Mailings | Präsentationsmappen |
City-Light-Poster | Terminkalender | Wandplaner |
Beachflags | Haftnotizen | Klemmbrett |
Besondere Wahlwerbung und Alternative zu klassischen Wahlplakaten
- Leuchtreklame aus Backlightfolie
- Fahnen oder Beachflags aus witterungsbeständigem Polyestermaterial
- Wahlkampf-Webseite
- Liegestühle für Wahlkampfveranstaltungen
- Digitale Werbeplakate mit bewegten Bildern
- Roll-Up Displays oder X-/L-Banner in verschiedenen Ausführungen
- Aufkleber (ACHTUNG! Bekleben von fremdem Eigentum ist Sachbeschädigung)
- Schilder in vielen Größen und aus verschiedensten Materialien
- T-Shirts für Aktionen der Wählerinitiative
- mobile Wahlwerbung an Fahrrädern, Autos, …
Blachen bzw. Plachen sind unverzichtbare Wahlwerbung
Aber was ist das eigentlich? Neben den bisher kennengelernten Drucksachen – ist in Österreich und in der Schweiz auch von Plachen, Blachen oder Blahen die Rede. Im Deutschen bezeichnen wir diese als Planen oder Banner. Aufgrund des robusten und wetterfesten Gewebes eignen sich besonders gut Mesh-Planen, PVC-Planen und Blockout-Planen als Wahlkampfwerbemittel im Outdoor-Bereich. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in Grammatur und Luftdurchlässigkeit. Die Blockout-Plane ist zudem blickdicht sowie lichtundurchlässig und kann beidseitig bedruckt werden. Diese 3-Schichten-Plane kann als Sichtschutz fungieren und wird häufig an Bauzäunen oder frei hängend an der Decke von Einkaufscentern angebracht.
Werbegeschenke & Give-Aways für Wahlveranstaltungen
Zum Beispiel:
- Kugelschreiber
- Kalender
- Aufkleber
- Schlüsselbänder
- Schlüsselanhänger
- Mousepads
- Stoffbeutel
- Ansteck-Button
- Einkaufschips
- Lineale
- Notizblöcke
- USB-Sticks
- Tassen
- Tragetaschen
Aber auch Wahlwerbung zum Naschen, wie Bonbons, Lollis oder Fruchtgummi kommen als Streuartikel infrage. Die kleinen Werbegeschenke können dann bei Wahlveranstaltungen oder Aktionen der Wählerinitiative zusammen mit Visitenkarten, Wahlflyern, Broschüren oder anderen kleinformatigen Wahlkampf-Produkten verteilt werden.
Wissenswerte Dokumente und Links zum Thema Wahl- und Parteiwerbung
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Gesetzestexte die Rechtsgrundlagen für den Wahlkampf beinhalten
- Grundgesetz (GG Art. 5 und Art. 21)
- Parteiengesetz (PartG)
- Umsatzsteuergesetz – UStG (UstG §12 Abs. 2)
- Bundeswahlgesetz (BWG §32)
- Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb ( UWG §20 in Verbindung mit §7)
Regelungen und Gesetze im Straßenverkehr bezüglich Wahlwerbung
- Straßenverkehrsordnung (StVO §32 f.)
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG §18, §21 und §50)
- Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA §18 und §21)
- Thüringer Straßengesetz (ThürStrG §18 und §21)