Wahlwerbung
Im Juni 2024 steht die Europawahl in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Für Wahlwerbende eine umtriebige Zeit, da die Kampagnen anlaufen und Wahlwerbung erstellt werden muss. Wir geben Ihnen nun einen Überblick über die Wahl und stellen Ihnen geeignete Wahlwerbemittel vor.
Wahlwerbung für die Europawahl
Im Juni 2024 steht die Europawahl in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Für Wahlwerbende eine umtriebige Zeit, da die Kampagnen anlaufen und Wahlwerbung erstellt werden muss. Wir geben Ihnen nun einen Überblick über die Wahl und stellen Ihnen geeignete Wahlwerbemittel vor.
Informationen zur Europawahl
Je nachdem, in welchem Land man wählt, steht die Europawahl vom 6. bis zum 9. Juni 2024 an. Dabei sind Staatsbürger aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu aufgerufen, ein neues Europaparlament zu wählen. Die 720 Plätze im Parlament sind stark umkämpft; es gilt, über 420 Millionen Wahlberechtigte in der EU von den eigenen Programmen und Inhalten zu überzeugen. Dazu sind die verschiedensten Formen der Wahlwerbung erlaubt, von Plakaten über Flyer bis hin zu Fahnen oder Bannern und vielem mehr.
Gewählt werden kann theoretisch jeder Bürger der Europäischen Union, wenn sich innerhalb der im jeweiligen Land vorgegebenen Fristen für die Wahlen von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen dafür registriert wurde. Im Sinne des Europawahlgesetzes sind Parteien Vereinigungen von Bürgern, die über längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes mitwirken wollen. Politische Vereinigungen dagegen sind mitgliedschaftlich organisiert und auch auf die Teilnahme an der politischen Willensbildung ausgerichtet. Der Sitz muss in der Europäischen Union liegen. Die Fristen sind gleich wie bei den Parteien. Als Wahlvorschlag werden Listen für einzelne Länder (pro Land ist nur eine Liste möglich) oder eine gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht. Bei der Europawahl können weiterhin auch Ersatzbewerbende benannt werden, die nach Ausscheiden des Hauptbewerbers nachrücken können. In einigen EU-Ländern, wie Italien, Frankreich oder Polen, gibt es Sperrklauseln für den Einzug ins EU-Parlament, andere, wie Deutschland, Spanien, Portugal oder Dänemark wiederum sehen keine Klauseln dieser Art vor.
Wahlwerbung für die Europawahl – welche Mittel sind geeignet?
Wahlwerbung für die Wahl des Europaparlaments kann mit vielfältigen Wahlkampfmitteln geschehen. Trotz vermehrter Online-Werbung sind Printmedien immer noch äußerst effektiv und relevant, da diese im alltäglichen Leben von unzähligen Menschen zu sehen sind. Großformatige Wahlplakate oder Poster bieten eine ausgiebige Werbefläche und hervorragende Sichtbarkeit im öffentlichen Raum, ganz gleich, ob drinnen oder draußen. Wahlwerbebanner bzw. PVC-Planen werden vor allem eingesetzt, wenn die Materialien robust für den Einsatz im Freien sein sollen. Diese können an Fassaden, Brücken oder anderen Strukturen angebracht werden und bieten eine hohe Sichtbarkeit. Roll-Up-Displays eignen sich ideal für den Einsatz bei Wahlveranstaltungen. Diese können einfach aufgebaut und platzsparend platziert werden. Weiterhin sind City-Light-Poster in der Außenwahlwerbung wichtige Werbeformen. Diese werden an stark frequentierten Bushaltestellen oder Bahnhöfen aufgestellt und bieten durch die Beleuchtung, insbesondere bei Nacht, eine hohe Sichtbarkeit. Beachflags als weitere, großflächige Wahlwerbemittel werden im Freien aufgestellt, um die Aufmerksamkeit von Passanten bei einer Wahlveranstaltung zu erregen.
Kleinformatige Werbemittel für die Wahl des Europaparlaments sind beispielsweise Flyer. Als kompakte Informationsblätter können diese schnell und einfach verteilt werden, um beispielsweise bei Wahlkampfständen oder als Information in Briefkästen die wichtigsten Programmpunkte zusammenzufassen. Broschüren fallen ebenso in die effektive Wahlwerbung und bieten etwas mehr Platz für detaillierte Informationen über die Kandidaten und Wahlprogramme. Genutzt werden diese häufig als Ergänzung zu Flyern, um ein tieferes Verständnis für bestimmte politische Inhalte zu vermitteln. Postkarten als kleinflächiges Werbemittel sind für Hinweise zu Wahlen oder politischen Veranstaltungen geeignet. Diese können kostengünstig verschickt oder an Wahlkampfständen verteilt werden und dienen als visuelle Erinnerungen für Wahltermine oder politische Botschaften. Praktische Wahlwerbegeschenke sind außerdem Notizbücher mit politischem Branding, die sich auch für den Einsatz auf Wahlkampfveranstaltungen als nützlich erweisen. Diese können als Teil von Wahlwerbepaketen, als Dankeschön für Unterstützer oder für die langfristige Markenpräsenz und nützliche Erinnerung an politische Botschaften verwendet werden. Terminkalender eignen sich ähnlich gut wie Notizbücher für das langfristige Branding von politischen Botschaften, da diese über das ganze Jahr verwendet werden können. Kleinere Wahlwerbegeschenke sind Haftnotizen, die eine kreative Möglichkeit darstellen, um den Wahlwerbeinhalt darzustellen. Diese können mit prägnanten politischen Slogans bedruckt werden und so wie andere Werbegeschenke auch als tägliche Erinnerung an Wahltermine und Botschaften dienen.
Vorschriften bei der Wahlwerbung für die Europawahl
Die europäische Gesetzgebung in Form von EU-Verträgen und die Charta der Grundrechte der EU schützen das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf politische Teilhabe. Das umfasst auch das Recht auf Wahlwerbung und politische Aktivitäten im Vorfeld von (EU-)Wahlen. Bei der Wahl des Europaparlaments gelten spezifische Vorschriften, die in der EU-Wahlkampfgesetzgebung festgelegt sind. Sie regeln die Finanzierung von Wahlkampagnen und die Transparenz bei der Finanzierung von politischen Parteien und Vereinigungen. Dies kann unter anderem die Überwachung von Wahlkampfausgaben und die Offenlegung von Finanzierungsquellen beinhalten, damit keine unzulässigen Gelder eingesetzt werden. Gesetze zur fairen Berichterstattung und Zugang zu den Medien für alle politischen Parteien und Kandidaten in allen EU-Mitgliedsstaaten werden durch EU-Richtlinien ebenso sichergestellt und insbesondere im Vorfeld von Wahlen kontrolliert.
Die Vorschriften für die Wahlwerbung zur Europawahl sowie das Anbringen von Wahlwerbemitteln im öffentlichen Raum unterliegen unterschiedlichen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern, Regionen und Gemeinden Europas. Diese regulieren die Werbung für die Europawahl, indem sie über Regeln für die Plakatierung und Veranstaltungen entscheiden, damit die Parteien und Kandidaten möglichst faire und gleiche Chancen haben. In Deutschland etwa ist das Anbringen von Werbung für die nationalen Wahlen sowie für die Wahl des Europaparlaments frühestens sechs Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass diese Regelungen verhältnismäßig sind und das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht im Sinne der Demokratie unangemessen eingeschränkt wird.
Bei der inhaltlichen Gestaltung der Europawahlkampagnen werden den Parteien und Vereinigungen große Freiheiten gewährt, solange diese nicht volksverhetzende oder andere illegale Inhalte durch Schrift oder Bild verbreiten. Dies ist ebenfalls durch die Meinungs- und Parteienfreiheit gedeckt. Außerdem darf Parteienwerbung keinem gewerblichen Zweck dienen.
Neues Gesetz der EU zur politischen Wahlwerbung
Im Europawahljahr hat das Europäische Parlament neue Regelungen zur Wahlwerbung verabschiedet, mit dem Ziel, diese transparenter für die Bürger und widerstandsfähiger gegen Einmischung aus Drittstaaten zu gestalten. Zudem soll Bürgern durch die transparenteren Informationen über die Werbung eine fundiertere Wahlentscheidung ermöglicht werden. Diese neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass politische Werbung klar gekennzeichnet werden muss, damit sie einfach als solche erkennbar ist. Zudem muss ersichtlich sein, wer warum angesprochen sowie von wem die Werbung finanziert wurde und auf welche Wahlen sie sich bezieht. Die meisten dieser neuen Regelungen treten erst nach der Europawahl im Jahr 2025 in Kraft, jedoch gelten Teile davon auch schon vor der Wahl. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Bereitstellung politischer Werbung. Weiterhin werden zusätzliche Sanktionen bei Verstößen erhoben und die Frist für die Untersuchung dieser wurde verkürzt. Finanzierung politischer Werbung in der EU aus nicht-EU-Staaten wird zudem untersagt.
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